Unternehmensgründung · Steuern · Rechtsformen
Unternehmen in Bulgarien gründen und sicher vorbereiten
Bulgarien bietet attraktive steuerliche Rahmenbedingungen, transparente Verfahren und gute Voraussetzungen für langfristige Geschäftsprojekte.
Was macht Bulgarien attraktiv?
Körperschaftsteuer von 10 %, niedrige Lohnkosten, stabile Steuerpolitik und deutlich niedrigere Lebenshaltungskosten.
Rechtsformen
Einzelunternehmen, OHG, KG, OOD und AG stehen zur Verfügung. Die OOD ist besonders verbreitet und eignet sich für viele kleine und mittlere Unternehmen.
Steuern
Körperschaftsteuer: 10 %. Dividendensteuer: 5 %. Standard-Umsatzsteuer: 20 %. Einkommensteuer: 10 %.
Informationen über die Unternehmensgründung, Steuerliche Aspekte
Informationen
Immer mehr Deutsche ziehen in Anbetracht der steigenden Lohn- und Steuerkosten in Erwägung, ein Unternehmen im Ausland zu gründen oder Ihren Unternehmensstandort zu verlegen. Bulgarien, das häufig im Schatten anderer wirtschaftlicher Schwergewichte steht, entwickelt sich dabei zunehmend zu einem Geheimtipp für aufstrebende Unternehmer.
Bulgarien ist ein erstklassiger Ort für Unternehmensgründungen.
Wir haben für Sie die bulgarischen Rechtsformen, die Voraussetzungen, die steuerlichen Aspekte, die für Ihre Geschäftstätigkeit in Bulgarien von Bedeutung sind aufgeführt.
Sollte man ein Unternehmen in Bulgarien gründen?
Wenn Sie darüber nachdenken, ein Unternehmen zu gründen, sollten Sie Bulgarien als Standort in Betracht ziehen.
Denn die Unternehmensführung in Bulgarien hat für Deutsche viele Vorteile, die Sie nutzen sollten, wenn Sie nach Möglichkeiten suchen, die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu steigern und gleichzeitig Ihre Kosten zu optimieren:
Körperschaftsteuer:
Bulgarien bietet eine attraktive Körperschaftsteuer von nur 10 %, was im Vergleich zu anderen europäischen Ländern besonders vorteilhaft ist. Dies ermöglicht es Ihnen, die Steuerbelastung Ihres Unternehmens zu minimieren und mehr Ihrer Gewinne zu behalten.
Gründung:
Die Gründung eines Unternehmens in Bulgarien ist im Vergleich zu Deutschland unbürokratisch und relativ schnell erledigt – ausländische Staatsbürger/Innen haben dabei keinen Nachteil, solange sie EU-Bürger/Innen sind. Der Prozess der Unternehmensgründung ist effizient und transparent, was es ausländischen Unternehmern erleichtert, ihre Geschäfte schnell aufzunehmen.
Steuerpolitik:
Bulgarien hat sich durch eine stabile und konsistente Steuerpolitik ausgezeichnet. Dies schafft Vertrauen für Unternehmen, die langfristige Investitionen planen und auf eine vorhersehbare steuerliche Umgebung angewiesen sind.
Lohnkosten:
Bulgarien überzeugt im Vergleich zu den meisten westeuropäischen Ländern durch niedrige Lohnkosten. Wenn Sie nach top qualifiziertem Personal suchen, Ihnen aber das Budget für deutsche Arbeitskräfte fehlt, ist Bulgarien ein idealer alternativer Standort für Ihr Unternehmen, insbesondere im Bereich der Produktion und des IT-Sektors.
Lebenshaltungskosten:
Wenn Sie nicht nur darüber nachdenken, Ihre Firma in Bulgarien zu betreiben, sondern auch im Land wohnen möchten, profitieren Sie von niedrigen Lebenshaltungskosten. Die Lebenshaltungskosten liegen im Schnitt um 40 – 50% niedriger.
Wie gründen Sie ein Unternehmen in Bulgarien?
Wenn Sie sich wegen der vielen Vorteile für die Gründung eines Unternehmens in Bulgarien interessieren, sollten Sie über die Schritte zum bulgarischen Unternehmen Bescheid wissen. Als erstes sollten Sie entscheiden, in welcher Rechtsform Sie Ihr Unternehmen gründen möchten – davon hängen nämlich alle restlichen Schritte ab.
Folgende Unternehmensformen stehen Ihnen bei einer Firmengründung in Bulgarien zur Auswahl:
Das Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen in Bulgarien verkörpert eine einzigartige Form des Handelssubjekts: Durch die Eintragung im bulgarischen Handelsregister (BHR) erhalten Sie als Einzelunternehmer/in nämlich eine Rechtspersönlichkeit, ohne dass dabei ein eigenes Rechtssubjekt entsteht. In diesem Sinne ist es deutlich einfacher und unkomplizierter, ein Einzelunternehmen in Bulgarien zu gründen als eine andere Rechtsform.
Die einzige Bedingung für die Eröffnung eines Einzelunternehmens ist, dass Sie eine handlungsfähige natürliche Person mit festem Wohnsitz in Bulgarien sind, unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft. Allerdings sollten Sie nicht außer Acht lassen, dass Sie in dieser Rechtsform persönlich mit Ihrem gesamten Eigentum für geschäftliche Verbindlichkeiten haften.
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die OHG in Bulgarien ist eine Vereinigung von zwei oder mehr Personen, die gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben. Die Gesellschafter übernehmen dabei die volle Verantwortung mit unbeschränkter Haftung. Um eine offene Handelsgesellschaft in Bulgarien zu gründen, müssen Sie mit Ihren Partnern einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, in dem die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern sowie die materiellen und immateriellen Rechte und Pflichten der Beteiligten festgehalten werden. Dieser Vertrag muss anschließend notariell beglaubigt werden, bevor die Eintragung im Handelsregister erfolgt.
Die Kommanditgesellschaft (KG)
Die bulgarische Kommanditgesellschaft (KG) ist eine spezifische Form einer Personengesellschaft nach bulgarischem Recht. Im Gegensatz zu einer Offenen Handelsgesellschaft besteht die bulgarische KG aus Komplementären (mit unbeschränkter Haftung) und Kommanditisten (mit beschränkter Haftung). Um die persönliche Haftung der Komplementäre zu verdeutlichen, muss der Firmenwortlaut der KG den Namen eines oder mehrerer Komplementäre enthalten.
Genau wie bei der OHG erfordert auch die KG einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag und eine Eintragung im Handelsregister. Die Besonderheit der KG ist, dass sich die Kommanditisten zwar nicht in Geschäftsangelegenheiten einmischen dürfen, jedoch das Recht auf Gewinnanteile haben.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOD)
Die GmbH ist eine weit verbreitete Kapitalgesellschaft in Bulgarien und wird vor Ort als OOD bezeichnet. Diese bulgarische Entsprechung der deutschen GmbH bietet eine klare und flexible Struktur und eignet sich auch für kleinere und mittlere Unternehmen, die eine beschränkte Haftung und eine einfache Organisationsstruktur bevorzugen.
Genau wie die KG und die OHG erfordert die OOD einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, der nicht notariell beurkundet werden muss. Im Gegensatz zur Gründung einer deutschen GmbH kann das Stammkapital hier fast vernachlässigt werden, denn es beträgt nur 2 BGN (ca. 1 EUR). Ein wichtiges Merkmal der OOD ist, dass die Gesellschaftsanteile auch übertragen, geerbt und aufgeteilt werden können.
Die Aktiengesellschaft (AG)
Die bulgarische Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft mit Aktionären, die durch den Erwerb von Aktien am Unternehmen beteiligt sind. Die Gründer müssen eine Gründungsversammlung abhalten, eine Satzung verabschieden und einen Vorstand oder Aufsichtsrat ernennen. In Bulgarien haftet die AG mit dem Gesellschaftsvermögen, während die Aktionäre selbst der beschränkten Haftung unterliegen.
Wenn Sie sich für eine der Rechtsformen entschieden haben, sind die Schritte zur Gründung relativ unkompliziert. Dennoch kann es sich lohnen, die Gründung einem Rechtsanwalt zu überlassen.
Wenn Sie den Titel Ihres Unternehmens ausgewählt und der reserviert ist das Mindestkapital eingezahlt ist, muss Ihr Unternehmen nur noch bei den zuständigen staatlichen Stellen registrieren werden.
Anforderungen
Natürlich müssen Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens in Bulgarien bestimmte Anforderungen und Voraussetzungen erfüllen, die von der gewählten Rechtsform abhängen.
Hier dazu ein kleiner Überblick:
- Einzelunternehmen (ET): Personalausweis, Gewerbeanmeldung, Steuernummer
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOD): Eintrag im Handelsregister, Gesellschaftsvertrag, Gründungsprotokoll, Mindestkapital von pro Gesellschafter/in 1 EUR.
- Kommanditgesellschaft (KG): Eintrag im Handelsregister, Gesellschaftsvertrag, Gründungsprotokoll, kein festgelegtes Mindestkapital, mindestens ein Komplementär mit unbeschränkter Haftung, mindestens ein Kommanditist mit beschränkter Haftung.
- Offene Handelsgesellschaft (OHG): Eintrag im Handelsregister, Gesellschaftsvertrag, Gründungsprotokoll, kein Mindestkapital erforderlich, jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter haftet persönlich und unbeschränkt.
- Aktiengesellschaft (AG): Eintrag im Handelsregister, Gesellschaftsvertrag, Gründungsprotokoll, Mindestkapital: 25.500 EUR, Benötigte Dokumente
Das wohl wichtigste Dokument, das Sie bei einer Unternehmensgründung in Bulgarien benötigen, ist der Gesellschaftsvertrag, der nach Art. 114 BHG schriftlich abgeschlossen werden muss.
Dieser Vertrag ist Pflicht für alle Rechtsformen in Bulgarien außer dem Einzelunternehmen – wenn Sie also Einzelunternehmer/in sind, brauchen Sie sich darum keine Sorgen zu machen.
Folgende Angaben muss der Gesellschaftsvertrag bei der Firmengründung in Bulgarien enthalten: Die Rechtsform und die Vertretung; Höhe des Stammkapitals; Unternehmensgegenstand und Laufzeit des Vertrages; Der Name der Firma und die Firmennummer laut dem Handelsregister (EIK); Höhe der Beiträge der Gesellschafter; Firmensitz und Adresse des Unternehmens; Rechte und Pflichten der Gesellschafter/innen. Gründungsversammlung, Aktienausgabe.
Unternehmen in Bulgarien: Steuern?
Genau wie in Deutschland spielen die Steuern auch bei der Unternehmensgründung in Bulgarien eine entscheidende Rolle. Wie hoch die Steuern für Unternehmerinnen und Unternehmer sind, beeinflusst nicht zuletzt die finanzielle Leistungsfähigkeit von Unternehmen – und genau das macht Bulgarien zum idealen Standort für Deutsche, die sich für die Gründung eines Unternehmens interessieren.
Denn im Vergleich zu den meisten anderen europäischen Ländern profitieren Unternehmer/n in Bulgarien von einer niedrigen Besteuerung, was gerade beim Start Ihrer Tätigkeit, aber auch für Vielverdiener einen großen Unterschied macht.
Hier sind einige wesentliche Steuern, die Unternehmen in Bulgarien betreffen:
Körperschaftsteuer:
Die Körperschaftsteuer wird für juristische Personen erhoben und ist daher vor allem für Kapitalgesellschaften interessant. Die Körperschaftsteuer beträgt in Bulgarien nur 10 % auf den Gewinn von Unternehmen – diese Flat Rate ist in Europa nicht zu unterbieten.
Zum Vergleich: In Deutschland müssen Unternehmerinnen und Unternehmer mit einer Körperschaftsteuer von 29,9 % rechnen.
Kapitalertragsteuer bzw. Dividendensteuer:
Die Dividendensteuer beträgt 5 % und wird auf Gewinnausschüttungen an natürliche Personen erhoben – ob in Form einer Dividende des eigenen Unternehmens oder Dividendenauszahlungen wie Aktien von gehaltenen börsennotierten Aktienunternehmen. In Deutschland sind es im Vergleich stolze 25 % zzgl. 5 % Solidaritätszuschlag.
Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuerpflicht tritt ab einem Umsatz von etwa 50.000 BGN (ca. 25.000 EUR) pro Jahr ein. Wenn Ihr Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, fällt eine Steuer von 20% an. Dazu müssen Sie eine Umsatzsteuer-ID beantragen und die Umsatzsteuer ausweisen.
Einkommensteuer:
Während die Einkommensteuer in Deutschland von der Höhe des Einkommens abhängt, bietet Bulgarien eine vorteilhafte Flat Tax. Die pauschale Einkommensteuer für natürliche Personen beträgt 10 % – damit gehört Bulgarien zu einem der Länder mit den niedrigsten Steuersätzen in der EU.
Fazit
Die Firmengründung in Bulgarien bietet deutschen Unternehmen attraktive Vorteile wie eine niedrige Körperschaftssteuer von nur 10 %, geringe Lohnkosten und eine stabile Steuerpolitik.
Mit einer sorgfältigen Vorbereitung durch K&N Consult, sind Sie auf der sicheren Seite.
